Juli 2021: Lockerungen ab 1. Juli[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ab 1. Juli änderte sich Folgendes:[236]
- Aufhebung der vorgezogenen Sperrstunde
- Nachtgastronomie erlaubt, in Lokalen mit vorwiegend Konsumation im Stehen max. 75 % Auslastung
- Keine Maskenpflicht in Einrichtungen (u. a. Gastronomie) und Veranstaltungen mit 3G-Check
- Keine Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln mehr
- Keine Beschränkung der Personenzahl pro Quadratmeter
- Keine Kapazitätsgrenzen bei Veranstaltungen
- Wo Maskenpflicht besteht, reicht ein einfacher MNS, außer die jeweilige Einrichtung legt strengere Regeln fest
- Bei Veranstaltungen mit mindestens 100 Personen Anzeigepflicht und ab 500 Personen Bewilligungspflicht
August 2021: Hochinzidenzerlass[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am 27. August trat ein geänderter “Hochinzidenzerlass” in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass für eine Ausreisetestpflicht neben der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auch die Auslastung der Intensivstationen im jeweiligen Bundesland (> 10%) und die Durchimpfungsrate im Bezirk berücksichtigt wurden.[237]
Durchimpfungsrate im Bezirk bezogen auf die Gesamtbevölkerung | Hochrisikogebiet bei einer gemittelten 7-Tage-Inzidenz von mehr als | Aufhebung der Maßnahmen möglich bei einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als |
---|---|---|
< 50 % | 300 | 200 |
50 bis 55 % | 400 | 300 |
55 bis 60 % | 500 | 400 |
60 bis 65 % | 600 | 500 |
65 bis 70 % | 700 | 600 |
> 70 % | 800 | 700 |
Verpflichtende Ausreisetests für Hochinzidenzgebiete
- 11. August – 24. August: Gemeinde Oberlienz im Bezirk Lienz/Osttirol (Tirol)[238][239]
- 11. August – 08. September: Gemeinde Innervillgraten im Bezirk Lienz/Osttirol (Tirol)[238][240]
September 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Am 8. September stellte die Regierung einen Stufenplan vor. Darin war ab Stufe 3 – wenn 20 % der Intensivbetten belegt sind – in Lokalen, Sportveranstaltungen, Konzerten und vielen anderen Orten eine Pflicht zu 2G (geimpft oder genesen) oder einem PCR-Test festgelegt.[241]
Am 13. September 2021 entschied die Regierung über eine Verschärfung der Maßnahmen ab dem 15. September. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken und öffentlichen Verkehrsmitteln. In folgenden Bereichen gilt diese Pflicht nur für Ungeimpfte: im Handel mit nicht dem Alltagsbedarf dienenden Waren sowie in Kultureinrichtungen, in denen die 3G-Regel nicht gilt, etwa in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. In Konzerten und im Theater reicht weiterhin ein Test. Für Geimpfte wurde lediglich eine dringende Empfehlung für eine Maske ausgesprochen. Die Länder sind befugt, restriktivere Regeln einzuführen. Antigen-Tests haben nur noch 24 Stunden Gültigkeit, für Schüler aber 48 Stunden, PCR-Tests gelten weiterhin für 72 Stunden.[242] In der Schule gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Gängen für alle Schüler, nicht nur für ungeimpfte, was laut dem Unterrichtsministerium „eine Diskussion um die Punzierung ungeimpfter Schüler vermeiden“ soll.[243]
Verpflichtende Ausreisetests für Hochinzidenzgebiete
- 18. September – 28. September: Bezirk Braunau (Oberösterreich)[244][245]
QUELLE: https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie_in_%C3%96sterreich